Auszug aus den Spielbedingungen
der 122. Lotterie vom 1. April bis zum 30. September 2009
Zusatzspiel Renten-Joker

§ 1 Teilnahmevoraussetzung

Die Teilnahme am Zusatzspiel Renten-Joker setzt eine Beteiligung am Hauptspiel der 122. Lotterie voraus.

§ 2 Lotterieorganisation

(1) In Verbindung mit dem Hauptspiel der 122. Lotterie führt die NKL den Renten-Joker gemäß dem Gewinnplan in 6 Klassen durch.

(2) Es werden 3.000.000 nicht teilbare Lose aufgelegt. Auf diese Lose fallen insgesamt 300 10-Jahres-Rentengewinne mit einer Gesamtgewinnsumme von 44.640.000 €.

§ 3 Spieleinsatz

(1) Der Lospreis beträgt je Los und Klasse 5,00 €. Die Spielteilnahme kann zu jeder Klasse begonnen werden, ohne den Lospreis für die vorhergehenden Klassen bezahlen zu müssen.

(2) Die Lose können nur bei dem Lotterie-Einnehmer erworben werden, bei dem der Spielteilnehmer sein(e) Los(e) für das Hauptspiel erworben hat.

§ 4 Losbezahlung

(1) Der Lospreis ist spätestens bis 24:00 Uhr des vorletzten Kalendertages vor der Ziehung des Renten-Jokers zu bezahlen.

(2) Werden die Lospreise für das Hauptspiel und für das Zusatzspiel nicht vollständig bezahlt, so ist der gezahlte Betrag zuerst auf die Lose des Hauptspiels und danach auf die Lose des Zusatzspiels zu verrechnen, es sei denn, der Spielteilnehmer trifft eine andere Bestimmung.

§ 5 Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung erfolgt durch die Ziehung 7-stelliger Ziffern als Gewinnnummern gem.
Teil 1 § 8.

§ 6 Gewinnauszahlung

10-Jahres-Rentengewinne werden von der NKL ausgezahlt und sind vererbbar.

§ 7 Allgemeine Bestimmung

Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, gelten für das Zusatzspiel die Regelungen des Hauptspiels entsprechend.

NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie Hamburg, im Juli 2008