Lassen Sie sich vom Glück treffen
Spielbedingungen 128. Lotterie
(1. April - 30. September 2012)

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Teil 2: Zusatzspiel Renten-Joker

§ 1 Teilnahmevoraussetzung
Die Teilnahme am Zusatzspiel Renten-Joker setzt eine Beteiligung am Hauptspiel der 128. Lotterie voraus.


§ 2 Lotterieorganisation
(1) In Verbindung mit dem Hauptspiel der 128. Lotterie führt die NKL den Renten-Joker gemäß dem Gewinnplan in 6 Klassen durch.
(2) Es werden 3.000.000 nicht teilbare Lose aufgelegt. Auf diese Lose fallen insgesamt 300 10-Jahres-Rentengewinne mit einer Gesamtgewinnsumme von 44.640.000 €.


§ 3 Spieleinsatz
(1) Der Lospreis beträgt je Los und Klasse 5,00 €. Die Spielteilnahme kann zu jeder Klasse begonnen werden, ohne den Lospreis für die vorhergehenden Klassen bezahlen zu müssen.
(2) Die Lose können nur bei dem Lotterie-Einnehmer erworben werden, bei dem der Spielteilnehmer sein(e) Los(e) für das Hauptspiel erworben hat.


§ 4 Losbezahlung
(1) Der Lospreis ist spätestens mit Ablauf des vorletzten Werktages (ohne Sonnabende) vor der Ziehung des Renten-Jokers zu bezahlen.
(2) Werden die Lospreise für das Hauptspiel und für das Zusatzspiel nicht vollständig bezahlt, so ist der gezahlte Betrag zuerst auf die Lose des Hauptspiels und danach auf die Lose des Zusatzspiels zu verrechnen, es sei denn, der Spielteilnehmer trifft eine andere Bestimmung.


§ 5 Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung erfolgt durch die Ziehung 7-stelliger Ziffern als Gewinnnummern gem. Teil 1 § 8.


§ 6 Gewinnauszahlung
10-Jahres-Rentengewinne werden von der NKL ausgezahlt und sind vererbbar.


§ 7 Allgemeine Bestimmung
Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, gelten für das Zusatzspiel die Regelungen des Hauptspiels entsprechend.

NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie
Hamburg, im September 2011