ZIEHUNGSORDNUNG für die 128. Lotterie
§ 1 Geltungsbereich
Diese Ziehungsordnung gilt für die Gewinnermittlung im Hauptspiel und im Zusatzspiel Renten-Joker der 128. Lotterie.
§ 2 Ziehungsgrundsätze
(1) Pro Ziehungstag wird die im Gewinnplan genannte Anzahl von Gewinnnummern in den verschiedenen Gewinnstufen gezogen.
(2) Pro Gewinnstufe kann eine Gewinnnummer nur einmal je Ziehungstag gezogen werden. Abweichend von dieser Regelung kann eine Gewinnnummer, die in einer täglichen Ziehung oder in der 1. Hauptziehung der Klassen 1 bis 5 oder in der 1. Großen Hauptziehung der 6. Klasse einen Gewinn zu 1.000.000 € erzielt, am gleichen Ziehungstag in einer Ziehung des Millionen-Jokers einen weiteren Gewinn zu 1.000.000 € erzielen.
(3) Die Gewinnermittlung erfolgt grundsätzlich durch die Ziehung 1-, 2-, 3-, 4-, 5- oder 7-stelliger Ziffern als Gewinnnummern. In Gewinnstufen ab 1.000.000 € und Gewinnstufen mit weniger als 30 Gewinnen sowie bei Sachgewinnen, bei der Sonderziehung, bei den Extra-Einkommen und bei den Ziehungen des Zusatzspiels Renten-Joker werden 7-stellige Gewinnnummern gezogen. In allen anderen Gewinnstufen werden jeweils nur die Endziffern der Gewinnnummern gezogen. Bei Sachgewinnen, bei der Sonderziehung und bei Extra-Einkommen sind zusätzlich noch die Gewinnbuchstaben zu ziehen.
§ 3 Jackpot-Ziehung
(1) Bei den Jackpot-Ziehungen der 1. bis 5. Klasse wird zunächst jeweils eine Vorziehung durchgeführt, bei der eine Ziffer aus den Ziffern 0 bis 2 gezogen wird. Wird in einer Vorziehung der Ziffer 0 gezogen, so wird direkt im Anschluss eine 7-stellige Gewinnnummer ermittelt. Wird eine der Ziffern 1 oder 2 gezogen, so wird der in dieser Jackpot-Ziehung zur Verlosung stehende Gewinn auf die Jackpot-Zienung der Folgeklasse übertragen und dem dort zur Verlosung stehenden Gewinn aufgeschlagen.
(2) In der 6. Klasse wird ebenfalls eine Vorziehung aus den Ziffern 0 bis 2 durchgeführt. Wird in dieser Vorziehung die Ziffer 0 gezogen, so wird der in dieser Jackpot-Ziehung zur Verlosung stehende Gewinn verdoppelt. Wird eine der Ziffern 1 oder 2 gezogen, so wird der in dieser Jackpot-Ziehung zur Verlosung stehende Gewinn nicht verdoppelt. Im Anschluss an die Vorziehung wird eine 7-stellige Gewinnnummer ermittelt.
§ 4 Sachgewinnziehung, Sonderziehung und Ziehung der Extra-Einkommen
Bei den Sachgewinnen, der Sonderziehung und bei den Extra-Einkommen werden zuerst die 7-stelligen Gewinnnummern gezogen. Dann wird festgestellt, in welcher Teilung die den Gewinnnummern entsprechenden Losnummern ausgegeben wurden. Aus den zu den einzelnen Losnummern ausgegebenen Buchstaben wird dann zu jeder Gewinnnummer der Gewinnbuchstabe gezogen.
§ 5 TV-Ziehung
Finden einzelne Ziehungen im Rahmen von TV-Übertragungen statt, können diese mit abweichenden Ziehungsverfahren bei Wahrung des Zufallsprinzips unter staatlicher Aufsicht ermittelt werden.
§ 6 Ziehungsreihenfolge
(1) Soweit im Hauptspiel an einem Ziehungstag mehrere Ziehungen vorgesehen sind, werden sie grundsätzlich in folgender Reihenfolge durchgeführt: zunächst die tägliche Ziehung, dann die Hauptziehung bzw. Große Hauptziehung bzw. die Superziehung bzw. die Kreuzfahrtziehung bzw. die Sonderziehung, dann die Jackpot-Ziehung bzw. die Ziehung der Extra-Einkommen, dann die Ziehung des Millionen-Jokers, dann die Sommerziehung und zuletzt die Sachgewinnziehung.
(2) Auf die Ziehungen des Zusatzspiels Renten-Joker ist Abs. 1 nicht anzuwenden.
§ 7 Wiederholungszüge und Ergängzungszüge
Erforderliche Wiederholungs- und Ergänzungszüge für bereits ausgeschiedene Gewinnnummern werden sofort durchgeführt.
§ 8 Ziehungsgeräte
(1) Die Hauptziehungen, Großen Hauptziehungen, Superziehung sowie die Jackpot-Ziehungen werden öffentlich unter staatlicher Aufsicht mit einer Ziehungsanlage durchgeführt. Sie finden im Ziehungssaal der NKL, Überseering 4, 22297 Hamburg, jeweils an den im Gewinnplan angegebenen Tagen um 8:00 Uhr statt. Termin- und Ortsänderungen bleiben vorbehalten. Sie werden durch Aushang bekannt gegeben. Diese Ziehungen können auch gem. Abs. 2 durchgeführt werden.
(2) Die täglichen Ziehungen, die Ziehungen des Millionen-Jokers, die Ziehungen der Extra-Einkommen, die Kreuzfahrt-Ziehung, die Sommerziehung, die Sachgewinnziehungen,die Sonderziehung sowie die Ziehungen des Zusatzspiels Renten-Joker werden mit einem Zufallsgenerator im Hause der NKL an den im Gewinnplan angegebenen Tagen durchgeführt. Termin- und Ortsänderungen bleiben vorbehalten. Diese Ziehungen können auch gem. Abs. 1 durchgeführt werden.
NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie
Hamburg, im Mai 2011