Ziehungskugeln
Sie befinden sich: > Unternehmen > NKL von A bis Z > S
NKL von A bis Z

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z
Spielbedingungen
Die Lotterie wird streng nach den von den Trägerländern der NKL genehmigten Spielbedingungen durchgeführt. Die Spielbedingungen sind maßgeblich für die Spielteilnahme in der Lotterie und für den Spielteilnehmer, für die Lotterie-Einnahmen und auch für die NKL als Lotterie-Veranstalter verbindlich.



Staatliche Garantie
Das Gewinnangebot der NKL ist staatlich genehmigt und kontrolliert. Die Gewinne sind im Gewinnplan festgelegt und werden garantiert ausgespielt.



Spielbeendigung (Kündigung der Spielteilnahme)
KLASSENLOTTERIE
Jedes Los gilt nur für die Klasse (den Teilnahmezeitraum), auf die (den) es lautet. Zur Fortsetzung der Spielbeteiligung wird der Lotterie-Einnehmer, der das Los für die Vorklasse geliefert hat, dem Spielteilnehmer ein Los mit derselben Losnummer und demselben Buchstaben für die folgende Klasse zum Kauf anbieten (Erneuerungslos). Der Spielteilnehmer ist zur Abnahme des Erneuerungsloses nicht verpflichtet. Die Spielteilnahme kann somit jederzeit zum Ende einer jeden Klasse beendet werden.

NKL-RENTENLOTTERIE
Der Spielvertrag kommt nur für die Lotterie zustande, für die der Spieleinsatz entrichtet wurde. Mit Ablauf dieser bezahlten Lotterie ist der Spielvertrag beendet. Eine Verpflichtung zur Spielfortsetzung besteht nicht. Zur Spielfortsetzung ist eine weitere rechtzeitige Bezahlung des Loses notwendig.